Das Netzwerk rassismus- und diskriminierungsfreies Bayern bereitet die Aktionen zum Internationalen Tag gegen Rassismus in verschiedenen bayerischen Städten mit vor. In München findet eine Großveranstaltung am Marienplatz statt am 21. März ab 17:30 Uhr.
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Internationaler Tag gegen Rassismus, 21. März 2024
Unsere Ziele
Ziele des Vereins sind insbesondere die Sichtbarmachung und Bekämpfung von Rassismus und die Unterstützung von Personen, die Rassismus und Diskriminierung erfahren. Der Auftrag des Vereins ist u.a. der strategische Informationsaustausch, die Koordination der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit auf Landesebene sowie die Schaffung einer unabhängigen Antirassismus- und Antidiskriminierungsstelle auf Bayernebene. Der Verein strebt eine enge Kooperation mit bereits bestehenden Einrichtungen, Gruppen und Institutionen an und freut sich über weitere Mitglieder sowie über Fördermitglieder. Es können Einzelpersonen und Organisationen beitreten.
Wir setzen uns dafür ein dass
- alle Menschen – unabhängig von tatsächlichen oder zugeschriebenen Merkmalen wie z.B. ethnischer Herkunft, Nationalität, Sprache, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, sexueller und geschlechtlicher Orientierung oder Identität, Alter, einer Behinderung, körperlichen Merkmalen, Bildungsstand, sozialem Status – ohne Rassismus und Diskriminierung leben können.
- Menschen, die Rassismus und Diskriminierung erfahren, Unterstützung erhalten und dass sie qualifiziert, unabhängig und parteilich beraten werden;
- Menschen mit Rassismus- und Diskriminierungserfahrung sich gegenseitig stärken können und erfolgreiche Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung entwickeln;
- Menschen, Gruppen, Vereine, Unternehmen, Organisationen, Medien und öffentliche Einrichtungen ein Netzwerk gegen Rassismus und Diskriminierung bilden und damit Prozesse der Sensibilisierung sowie gemeinsamer Wachsamkeit implementieren.
Leitmaximen
Sichtbarmachen
In den wenigen Strukturen, die von der Bayerischen Staatsregierung und von den Kommunen finanziert werden, liegt der Fokus auf „Rechtsextremismus“ und nicht auf Rassismus. Die Strukturen und Diskurse konzentrieren sich auf Bildungsarbeit und auf Täter*innen hinsichtlich „Rechtsextremismus“. Bayern ist der größte Flächenstaat in der BRD und mit ~13 Mio. Einwohner*innen, das zweitbevölkerungsreichste Bundesland.
Vernetzen
Es gibt einige (zivilgesellschaftlich organisierte) antirassistische Strukturen in Bayern, die untereinander noch nicht zureichend vernetzt sind.
Uns ist es wichtig, die bestehenden Institutionen und Initiativen in Verbindung zu bringen, um ein gemeinsames Austauschprogramm zu gestalten. Dies soll den Synergie-Effekt der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit in Bayern beinhalten
Gegenseitig Zuhören
Um zu verstehen, was die (Handlungs-) Bedarfe und Bedürfnisse eines/einer jeden einzelnen an den unterschiedlichen Orten Bayerns sind, ist es notwendig, einander mit Respekt zu begegnen, aufmerksam zuzuhören und in Austausch zu treten
Beraten
Wir leisten unseren Beitrag dazu, dass längerfristig eine unabhängige Beratungsstelle für von Rassismus und Diskriminierung betroffene Menschen in Bayern geschaffen wird
Befähigen/ Empowern
Gegenseite Stärkung , sich inspirieren und unterstützen. Strategien entwickeln um gegen Rassismen Widerstand zu leisten .
Betroffene als Expert*innen der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit ausbilden und einsetzen
Die Auschwitz-Überlebende Frau Esther Bejarano ist Patin des Netzwerk geworden
PressemitteilungenPressemitteilung:
Hamado Dipama und Esther Bejarano
Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern (e.V.)
Augsburgerstr.13
80337 München
Tel. 089.416159959
Große Demo in München gegen das Ausgrenzungsgesetz
WissensarchivMünchen, 22.10.2016 am Odeonsplatz
Das war eine großartige bewegende Demo!
Das Netzwerk ist auch Mitveranstalter und aktiv dabei.
Das bayerische Integrationsgesetz ist ein Angriff auf uns alle. Unter dem irreführenden Label „Integrationsgesetz“ plant die bayerische Staatsregierung ein Gesetz, das uns alle ins Mark trifft: uns, unsere Solidarität, unsere Vorstellung von einem gemeinsamen besseren Leben.
Die Kritik daran ist vielschichtig. Stellungnahmen von Verbänden, Gewerkschaften und Organisationen können hier abgerufen werden. Eine Kurzzusammenfassung findest du hier:
Alle werden auf die (bayerische) Leitkultur verpflichtet (Präambel)
Wer eingewandert ist, wird zur unabdingbaren Achtung der Leitkultur verpflichtet (Art.1), hat die Integrationspflicht (Art. 1, Satz 2), bekommt jedoch keinerlei Rechte aus diesem Gesetz. (Art.17)
Bei der Begriffsbestimmung werden alle Einwandererinnen und Einwanderer genannt – selbst diejenigen, die längst die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber „zumindest einen Eltern- oder Großelternteil (!!!!!) haben“, der eingewandert ist – der ‚Viertelseinwanderer‘ ist damit geschaffen. (Art. 2 Begriffsbestimmungen)
Die Beherrschung der deutschen Sprache wird zur Sollvorschrift (Art. 4 Abs. 2) – „wer gegen diese Obliegenheit verstößt, kann nicht damit rechnen, dass die daraus entstehenden Folgekosten von der Allgemeinheit getragen werden“. (Begründung, S. 21)
Wer den Sprachkurs nicht „erwartbar“ bewältigt, wird nachträglich zur Erstattung der Kosten
verpflichtet. (Art. 4, Abs. 3)
Wer bei Behörden einen Dolmetscher braucht, muss ihn in Zukunft gegebenenfalls selbst bezahlen. (Art. 4, Abs. 4)
Ob Kindergarten oder Schule: Alle werden auf die Leitkultur verpflichtet (Art. 6, Art. 7, Art. 8, Begründung S. 22), Unternehmer erhalten staatliche Fördergelder für Leitkultur-Kurse. (Art.9)
Kinder in Asylunterkünften sind aus der Schulpflicht und damit faktisch aus der Schule ausgeschlossen. (Art. 17a/Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Art. 35, Abs. 2)
Postuliert wird der Grundsatz „Schulrecht folgt dem Asylrecht“ – jede Verschlechterung im Asylrecht wird unmittelbar auf die Kinder übertragen. (Begründung Art. 17a, Abs. 5
BayEuG, Abs. 2)
Statt Rundfunkfreiheit: Die Medien werden per Sollvorschrift auf die Leitkultur verpflichtet. (Art.10)
Statt eigener Wahl des Wohnorts: Selbst anerkannten Asylberechtigten soll der Wohnort vorgeschrieben werden können (Art. 11) – obwohl Bayern dazu gar nicht ermächtigt ist. (Art.11/Begründung S. 24)
Statt Wohnungen für alle: Das Innenministerium erhält in ganz Bayern das Recht, über die Vergabe jeder einzelnen öffentlich geförderten Wohnung zu bestimmen, um „dafür Sorge zu tragen, dass möglichst nur Wohnungssuchende benannt werden, deren Zuzug einseitige Bewohnerstrukturen weder schafft noch verfestigt.“ (Art. 17a, Abs. 7; Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz Art. 5, Satz 5) Ausdrücklich bezieht sich dies auf Einwanderer und
auf „unterschiedliche Bildungs-, Einkommensschichten oder Milieus“. (Begründung zu Art. 17a, Abs.7 Änderungen, Bayr. Wohnungsbindungsgesetz Art. 5) Eine Klage ist zwecklos, da sie
keine aufschiebende Wirkung hat. (Art.5a)
Die Sicherheitsbehörden sollen auch diejenigen verfolgen, denen keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt werden kann, die aber durch „demonstrative Regelverstöße“ auffallen (Art. 13/1) oder durch „offenkundig rechtswidriges Verhalten erkennen lassen, dass ihnen die Rechts- und Werteordnung in ihren Grundsätzen unbekannt
oder gleichgültig ist“. (Art. 13/2) Ihnen soll ein „Grundkurs über die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ auferlegt werden – wer daran nicht teilnimmt, wird mit einer Geldbuße belegt. (Art. 13/3)
Ohne Nachweis einer Straftat soll bis zu 50.000 Euro Geldbuße (!) auferlegt bekommen können, wer die „geltende verfassungsmäßige Ordnung“ missachtet und einer damit „nicht zu vereinbarenden Rechtsordnung“ folgt. (Art.14)
Sicherheitsbehörden sollen an Menschen in Unterkünften von Asylbewerbern oder „unerlaubt Aufhältigen“ ohne richterlichen Beschluss und ohne Gefahr im Verzug Personenkontrollen (Art. 13, Abs.1 Nr. 2 PAG) mit Abnahme von Fingerabdrücken, Lichtbildern, eine Feststellung äußerer körperlicher Merkmale und Vermessungen (Art. 14, Abs.1 PAG) vornehmen können. Wohnungen können ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss jederzeit, also Tag und Nacht, durchsucht werden (Art. 23, Abs. 3 PAG)
In Schwimmbädern, Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen soll gelten: „Die
Zulassung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer kann von einer vorherigen Belehrung und dem ausdrücklichen Anerkenntnis der bestehenden Vorschriften abhängig gemacht werden.“ Da man niemandem seinen Aufenthaltsstatus ansieht, können Beschäftigte in den Einrichtungen dazu gezwungen werden, alle „ausländisch Aussehenden“ auf ihren Aufenthaltsstatus zu kontrollieren und ggf. zu belehren und bei Weigerung den Zugang zu verweigern. (Art. 17a zur Einführung von Art. 21, Abs.5 Gemeindeordnung, Art. 15, Abs.5 Landkreisordnung, Art. 15, Abs. 5 Bezirksordnung)
Bayernweite Aktion am 21.März anlässlich des internationalen Tages gegen Rassismus 2017
Allgemein, PressemitteilungenP R E S S E M I T T E I L U N G
München, den 15. März 2017
Bayernweite Aktion am 21.März des Arbeitsgemeinschaft der Ausländer- Migranten und Integrationsbeiräte Bayern und das Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern
Am 21. März 1960 wurde in Sharpeville (Südafrika) eine friedliche Demonstration als Reaktion auf ein Gesetz über die Apartheid blutig niedergeschlagen. Sie hat 69 Menschen das Leben gekostet. Die Vereinten Nationen haben 1966 den 21. März als Gedenktag bestimmt; heute bekannt als “Internationaler Tag gegen Rassismus“.
Die Integrationsbeiräte Bayerns, deren Kooperationspartner*innen und das Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V. rufen jedes Jahr am 21. März dem „Internationalen Tag gegen Rassismus“ zu gemeinsamen Aktionen auf.
In München werden das Netzwerk Rassismus-Diskriminierungsfreies Bayern und den Migrationsbeirat der LH München ab 18 Uhr vom Karlplatz (Stachus) über den Platz der Opfer des Nationalsozialismus zum Marienplatz LAUT demonstrieren, um ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen.
An diese Stelle danken wir herzlich die 2 Münchner Band: Zoo Escape und Zubzonikz die diese Aktion musikalisch und LAUT begleiten werden.
In den vergangenen zwei Jahren waren die Aktionen mit Tausenden von Teilnehmer*innen sehr beeindruckend.
Rassistische, rechtsextremistische Angriffe wie auch die Hass-Propaganda durch Populist*innen nehmen extrem zu. Betroffen sind insbesondere Muslim*innen, Jüd*innen, Sinti und Roma, Geflüchtete und Schwarze Menschen. Abwertung erfahren zudem LGBTI* und Langzeitarbeitslose.
Wir sind überzeugt, dass nur ein von Fairness, Ehrlichkeit, Toleranz und Respekt getragenes Engagement gegen Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung nachhaltige Wirkungen erzielen kann, so Hamado Dipama vom Vorstand des Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V.
Die Würde jedes Menschen ist zu achten.
Gerade im Vorfeld der Bundestagswahl müssen wir rassistischen Argumentationen und Hetze entschieden entgegentreten. Der Wahlkampf darf nicht auf dem Rücken von Geflüchteten und Migrant*innen geführt werden! Unser aller Engagement ist dringend nötig, um Rassismus zu bekämpfen, so Mitra Sharifi vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayern (AGABY).
In diesem Sinne führen wir, das Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V. und AGABY mit Kooperationspartnern, auch in diesem Jahr am 21. März, dem „Internationalen Tag gegen Rassismus“, wieder eine gemeinsame Aktion durch. Denn nur so gelingt es, unserer gemeinsamen Stärke und Vielfalt Ausdruck zu verleihen.
Die Aktion „RASSISMUS ADE! Vielfalt olé“ wird auf Initiative der AGABY (Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns) in Kooperation mit dem Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V. durchgeführt.
In folgenden Städten werden Aktionen vor Ort organisiert:
Ansbach, 17:30 Uhr, Martin-Luther-Platz, Integrationsbeirat Ansbach
Bamberg, 13:00 Uhr, Untere Brücke, Migranten- und Integrationsbeirat Bamberg
Bayreuth, 12:10 Uhr, Stadtparkett vor Neptunbrunnen, Integrationsbeirat Bayreuth
Erlangen, 24. März, 17:30 Uhr, Rathausplatz, Ausländer- und Integrationsbeirat Erlangen
Karlstadt, 12:00 Uhr auf dem Grundschulpausenhof, Integrationsbeirat Karlstadt
Kempten, 18:00 Uhr, Hildegardplatz, Integrationsbeirat Kempten und Integrationsbeirat Oberallgäu Süd
München, 18:00 Uhr, Karlsplatz/Stachus, Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V.; Migrationsbeirat München
Nürnberg, 14:00 Uhr, vor der Lorenzkirche, Integrationsrat Nürnberg
Regensburg, 17:00 Uhr, Neupfarrplatz, Integrationsbeirat Regensburg
Rothenburg o. d. Tauber, 18:30 Uhr, am Marktplatz, Integrationsbeirat Rothenburg o.d.T.
Schweinfurt, 17. März,13:30 Uhr, Schillerplatz, Integrationsbeirat Schweinfurt
Straubing, 17:30 Uhr, Ludwigsplatz, Ausländer- und Migrationsbeirat Straubing
Weiden, 12:00 Uhr, Rathaus am Oberen Markt, Integrationsbeirat Weiden
Würzburg, 17:00 Uhr, Marktplatz, Ausländer- und Integrationsbeirat Würzburg
Mehr Infos:
https://www.facebook.com/rassismusfreiesbayern/
https://www.facebook.com/events/1394038917287018/
Kontakt:
Rassismus und Diskriminierung sichtbar machen und bekämpfen!